Vor allem bei gerichtlichen Verfahren (Ehescheidungen, Erbauseinandersetzungen, Zwangsversteigerungen etc.), Vermögensübertragungen (Schenkungen), bei steuerlichen Themen (Erbschaften, Geschäftsaufgaben etc.) oder im Zuge einer Betreuung, ist ein Komplettgutachten notwendig.



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Unsere Leistungen
- Unterlagenakquise und -bewertung
- Durchführung der Objektbesichtigung
- Detaillierte Objektzustandsbeschreibung inkl. Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Anfertigung von ergänzenden Unterlagen (Standortanalyse, Fotodokumentation etc.)
- Recherche von allen wertbestimmenden Einflussfaktoren (Bauleitplanung, Altlasten, Dienstbarkeiten, Baulasten, Bauschäden, Investitionsstaus, erforderliche Sanierungsmaßnahmen, Bodenrichtwerte, Vermietungen etc.) aus Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, Grundakten, Bauakten, Grundbüchern, Baulastenverzeichnissen, Altlastenkatastern, Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses u.v.m.
Ihre Vorteile
- belastbares Komplettgutachten
In einigen Fällen genügt auch ein Kurzgutachten, um den Wert einer Immobilie zu ermitteln. Wir beraten Sie gerne.
Der Gesetzgeber hat abhängig vom Baujahr des Gebäudes eine pauschale Nutzungsdauer definiert, über die Immobilien steuer-förderlich abgeschrieben werden können. Ist die Restnutzungs-dauer geringer, kann diese kürzere Restnutzungsdauer mit einem Sachverständigengutachten nachgewiesen werden. Durch den dann kürzeren Abschreibungszeitraum schreiben Sie jedes Jahr einen höheren Betrag ab und sparen in der Regel deutlich mehr Steuern. Durch eine kostenlose Ersteinschätzung erfahren Sie, ob sich ein Gutachten zur Bestimmung der Restnutzungs-dauer für Sie lohnt!

Wir erstellen Gutachten für Ihre Bestandsimmobilie, um eine verkürzte Abschreibung zu erreichen.
- Die Restnutzungsdauer ist die verbleibende Lebensdauer eines Gebäudes, in dem dieses noch wirtschaftlich sinnvoll genutzt – also beispielsweise gewinnbringend vermietet – werden kann. Sie ist eine wichtige Kennzahl für die Wertermittlung und Renditeprognose einer Immobilie.
- Die Restnutzungsdauer ist nicht zwingend nur die Differenz zwischen der Gesamtnutzungsdauer und dem Gebäudealter. Vielmehr müssen Modernisierungen und Sanierungen bei ihrer Ermittlung berücksichtigt werden.
- Die tatsächliche Restnutzungsdauer kann den Abschreibungszeitraum einer Immobilie verkürzen und somit zu einem höheren AfA-Satz und attraktiven Steuervorteilen führen.
Die Berechnung des Werts Ihrer Immobilie erfolgt aus den von Ihnen mitgeteilten Daten, bzw. nach Aktenlage (Bauakten/ Bauplanungsunterlagen). Eine Kurzbesichtigung des betreffenden Objekts ist nach Absprache möglich, um dem Gutachten eine Fotodokumentation hinzuzufügen.



Benötigen Sie ein Flächenaufmaß zur Berechnung der Wohnfläche aus vermarktungstechnischen oder steuerlichen Gründen mit oder ohne Grundrisserstellung? Wir beraten Sie gerne.




Die Wohnfläche ist eine der entscheidenden Größen bei der Wertfindung für Immobilien. Auch für steuerliche Angelegenheiten, insbesondere für die Grundsteuer, ist die sicher ermittelte Wohn- und Nutzfläche notwendig.
Wir erstellen für diese und andere Zwecke eine Wohn- und Nutzflächenberechnung nach sorgfältigem Aufmaß oder aus vorhandenen Unterlagen.
Weiterhin erstellen wir für Sie aktuelle Grundrisse zur Veranschaulichung der Raumaufteilung für Ihr Verkaufsexposé oder für die finanzierende Bank beim Hauskauf.
Welche unserer Leistungen für Sie auch in Frage kommt, wir sichern Ihnen eine zuverlässige und termingerechte Bearbeitung Ihres Auftrags in unserem Hause zu. Wir beraten Sie gerne.