Verordnung über Bauvorlagen und die Einrichtung von automatisierten Abrufverfahren für Aufgaben der Bauaufsichtsbehörden (BauVorlVO vom 01.01.2022) §2 - Bauvorlagen für bauliche Anlagen, ausgenommen Werbeanlagen: (1) Zum Bauantrag und zur Mitteilung nach § 62 Abs. 3 Satz 1 NBauO für eine bauliche Anlage, ausgenommen Werbeanlagen, sind folgende Bauvorlagen einzureichen: 1. ein aktueller Auszug aus der Amtlichen Karte 1 : 5 000, 2. ein einfacher Lageplan (§ 11 Abs. 3) oder, wenn für die Beurteilung einer Grenzbebauung oder von Grenzabständen Angaben nach § 11 Abs. 4 erforderlich sind, ein qualifizierter Lageplan (§ 11 Abs. 4), 3. ...
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Die Gebühren richten sich nach der Niedersächsischen Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm vom 09.06.2024).
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