Leistungen

Amtliche Vermessung

Als Fachleute für die Erfassung, Auswertung und Visualisierung grundstücksbezogener Daten stellen wir uns in den Dienst aller mit Grund und Boden befassten Bürger, Verwaltungen und Unternehmen.
Mit unserer Qualifikation sind wir Ihr kompetenter Partner in allen Fragen rund um das Thema „Liegenschaften“.

Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure gewährleisten wir durch die persönliche Haftung einerseits und die Bindung an das Berufsrecht und die Gebührenordnungen andererseits eine hohe Rechtssicherheit, sowie Objektivität und Neutralität. Wir begleiten Sie und Ihr Projekt von der Planung bis hin zur Realisierung mit unseren Dienstleistungen.
Leistungsübersicht – amtliche Vermessung
Kompetenzen im Bereich der
amtlichen Vermessung
Amtliche Lagepläne
Amtliche Lagepläne
Bei der Errichtung, Erweiterung oder dem Umbau von Gebäuden in Niedersachsen ist ein amtlicher Lageplan Bestandteil des Bauantrags. Grundlage ist die Niedersächsische Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO).
Einfacher oder qualifizierter Lageplan?
Die Niedersächsische Bauvorlagenverordnung unterscheidet zwei Arten des amtlichen Lageplans:
Der einfache Lageplan genügt, wenn das geplante Gebäude ausreichend Abstand zu allen Grundstücksgrenzen einhält und keine besonderen Anforderungen an die Darstellung der Nachbargrundstücke bestehen.
Der qualifizierte Lageplan ist erforderlich, wenn das geplante Gebäude nah an eine oder mehrere Grundstücksgrenzen heranrückt – etwa bei Grenzbebauung, Anbauten an bestehende Gebäude oder wenn die Baubehörde die Abstände zu den Nachbargrundstücken genau prüfen muss. Er enthält über den einfachen Lageplan hinaus detaillierte Angaben aus dem amtlichen Liegenschaftskataster zu den Nachbargrundstücken und eine Bestätigung, dass alle vorhandenen Gebäude auf dem Grundstück im Kataster vollständig erfasst sind.
Welcher Lageplan für Ihr Vorhaben erforderlich ist, teilt Ihnen in der Regel Ihr Architekt oder die zuständige Baubehörde mit.
Unsere Leistungen:
Daten zur Vorplanung
Damit Ihr Architekt das Bauvorhaben präzise planen kann, stellen wir aktuelle Katasterdaten als digitale Planungsgrundlage im DXF/DWG-Format bereit. Diese Daten enthalten unter anderem die Grundstücksgrenzen und den im Kataster nachgewiesenen Gebäudebestand.
Ausfertigung amtlicher Lagepläne
Wir fertigen einfache und qualifizierte Lagepläne in digitaler Form nach den Vorgaben der NBauVorlVO an. Auf Wunsch tragen wir das geplante Bauvorhaben bereits in den Lageplan ein, sodass Ihr Architekt diesen direkt für den Bauantrag verwenden kann.
Kosten
Die Kosten für amtliche Lagepläne richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen in Niedersachsen (KOVerm). Eine Übersicht der aktuellen Gebühren finden Sie in unserer [Kostentabelle].
Katasterauszüge
Katasterauszüge und Katasterdaten
Für Bauvorhaben, Grundstücksgeschäfte oder planerische Aufgaben benötigen Sie verlässliche und aktuelle Informationen aus dem amtlichen Liegenschaftskataster. Als öffentlich bestelltes Vermessungsbüro haben wir direkten Zugriff auf die Datenbestände der Katasterbehörde und stellen Ihnen die benötigten Unterlagen zeitnah bereit.
Unsere Leistungen:
Amtliche Auszüge aus der Liegenschaftskarte (ALKIS) – als Druckexemplar oder digitale PDF-Datei
Aufbereitete CAD-kompatible Daten (DXF/DWG) mit dem Datenbestand des Liegenschaftskatasters – ideal für die direkte Weiterverarbeitung in Planungssoftware
Flurstücks- und Eigentumsnachweise sowie Bestandsnachweise zu Flurstücken und Grundstücken
Die Kosten richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen in Niedersachsen (KOVerm).
Gebäudevermessung
Gebäudevermessung
Das Niedersächsische Gesetz über das amtliche Vermessungswesen (NVermG) verpflichtet jeden Grundstückseigentümer, neu errichtete Gebäude sowie Gebäude mit veränderten Außenmaßen von einer amtlichen Vermessungsstelle vermessen zu lassen. Die Vermessung kann erfolgen, sobald die äußeren Begrenzungen der Außenwände fertiggestellt sind – die sogenannte Vermessungsreife.
Die Ergebnisse werden anschließend in das Liegenschaftskataster übernommen.
Unsere Leistungen:
Gebäudevermessung
Wir erfassen Lage und Abmessungen Ihres Gebäudes präzise und rechtssicher und leiten die Daten zur Eintragung in das Liegenschaftskataster weiter.
Kosten
Die Gebühren für die Gebäudevermessung richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen in Niedersachsen (KOVerm). Eine Übersicht der aktuellen Gebühren finden Sie in unserer [Kostentabelle].
Hinweis: Für Hauptgebäude soll die Eintragung in das Liegenschaftskataster innerhalb eines Jahres nach Vermessungsreife vorliegen. Wir empfehlen, den Vermessungsauftrag frühzeitig zu erteilen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Flurstücksteilung (Zerlegung/Sonderung)
Flurstücksteilung
Die Flurstücksteilung ist ein katastermäßiger Vorgang, bei dem ein bestehendes Flurstück durch neue Grenzen in zwei oder mehr selbstständige Flurstücke aufgeteilt wird. Sie ist Voraussetzung für die grundbuchliche Veräußerung, Übertragung oder Belastung einzelner Grundstücksteile sowie für die Realisierung von Bebauungsplänen oder Bauvorhaben, die eine Parzellierung erfordern.
Leistungen im Rahmen der Flurstücksteilung:
Die Vermessung umfasst die Feststellung und ggf. Wiederherstellung bestehender Grenzen, die Berechnung und örtliche Bestimmung der neu zu bildenden Grenzpunkte sowie die Aufnahme aller katasterrelevanten Objekte im Bereich der neuen Grenzlinien. Die Ergebnisse werden dem zuständigen Katasteramt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster vorgelegt.

Für die Planung der Teilung sind insbesondere folgende Aspekte maßgeblich:
Grundstückszuschnitt und Flächengröße im Verhältnis zu planungsrechtlichen Vorgaben (BauGB, BauNVO)
Art der Nutzung, vorhandene Bebauung und deren Abstandsflächensituation nach NBauO
Erschließung der entstehenden Flurstücke (Zufahrt, Ver- und Entsorgung)
Eintragungen in Abteilung II des Grundbuchs (Dienstbarkeiten, Leitungsrechte)
Wir unterstützen Sie dabei, die notwendigen Daten zu ermitteln.
Vereinigung und Verschmelzung
Auf Wunsch prüfen wir, ob eine Vereinigung oder Verschmelzung angrenzender Flurstücke sinnvoll oder planungsrechtlich geboten ist, und leiten die entsprechenden Maßnahmen ein.
Flurbereinigung
Das Büro ist als geeignete Stelle nach § 99 Abs. 2 FlurbG anerkannt. Wir können von der Flurbereinigungsbehörde mit der Durchführung von Verhandlungen zur Erzielung einer Vereinbarung mit den Beteiligten sowie mit der Aufstellung eines Zusammenlegungsplans beauftragt werden.

Für weitere Informationen oder eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kosten
Die Gebühren werden nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen in Niedersachsen (KOVerm) berechnet. Grundlage sind Bodenwert und Umfang der Leistung. Auf Anfrage erstellen wir eine individuelle Kostenschätzung.
Grenzfeststellung
Grenzfeststellung
Beim Kauf eines Grundstücks, bei der Errichtung eines Zauns oder dem Bau eines Gebäudes ist der genaue Verlauf der Grundstücksgrenze eine wesentliche Grundlage. Ist diese nicht mehr örtlich erkennbar, stellen wir als öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) die Grenzen amtlich fest.
Unsere Leistungen:
Übertragung einzelner Grenzpunkte in die Örtlichkeit
Erneuerung zerstörter oder fehlender Grenzmarken
Durchführung des Grenztermins mit Beteiligung der Grenznachbarn
Ihre Vorteile:
Örtlich erkennbare, dauerhafte Grenzmarken
Rechtssicherheit durch amtliches Verfahren
Verlässliche Grundlage für Planung, Bau und Eigentumsschutz
Kosten
Die Gebühren werden nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen in Niedersachsen (KOVerm) berechnet. Grundlage sind Bodenwert und Umfang der Leistung. Auf Anfrage erstellen wir eine individuelle Kostenschätzung.
Grundlagen für Bauleitplanung
Bauleitplanung
Das Baugesetzbuch überträgt den Gemeinden die Verantwortung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung. Flächennutzungsplan und Bebauungsplan bilden dabei die rechtliche Grundlage für die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke – als vorbereitender bzw. verbindlicher Bauleitplan.

Eine belastbare Planung setzt einen aktuellen, vollständigen Datenbestand aller relevanten topografischen und katasterrechtlichen Informationen voraus. Wir liefern diese Grundlage.
Unsere Leistungen:
Erstellung von Planungsunterlagen für Bebauungspläne auf Grundlage aktueller Katasterdaten
Erfassung und Einarbeitung aller planungsrelevanten topografischen Gegebenheiten
Ausfertigung in digitaler Form
Was Sie davon haben
Mit unseren Unterlagen verfügen Sie über einen rechtssicheren, aktuellen Datenbestand als optimale Arbeitsgrundlage für eine präzise und rechtskonforme Bauleitplanung.
Referenzen

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