Niedersächsisches Gesetz über das amtliche Vermessungswesen (NVermG vom 12.12.2002) §7 – Pflichten: Grundstückseigentümer und sonstige Berechtigte haben die Aktualisierung des Nachweises der Liegenschaften, insbesondere die Erfassung und Eintragung der Gebäude, zu veranlassen, wenn er nicht mit den rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmt.
Hiermit beantrage ich eine Gebäudevermessung nach §7 NVermG auf Basis der Gebühren lt. Niedersächsischer Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm vom 09.06.2024).
Bitte wählen
Bitte wählen Sie mindestens eine Option.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte wählen Sie einen Wert.
Bitte wählen Sie eine Option.
Pflichtfeld
Pflichtfeld
Pflichtfeld
Pflichtfeld
Pflichtfeld
Bitte max. 3 Ziffern eingeben.
Pflichtfeld
Auftraggeber & Bauherr
Bitte wählen Sie eine Option.
Daten Auftraggeber
Pflichtfeld
Pflichtfeld
Pflichtfeld
Pflichtfeld
Pflichtfeld
Pflichtfeld
Daten Bauherr
Pflichtfeld
Pflichtfeld
Pflichtfeld
Pflichtfeld
Weitere Angaben
Bitte wählen Sie eine Option.
Pflichtfeld
Pläne, Skizzen oder sonstige Unterlagen hochladen (Klicken – optional, mehrere Dateien möglich)
Übersicht — Bitte prüfen Sie Ihre Angaben
Bitte stimmen Sie der Datenverarbeitung zu.
Auftrag erfolgreich gesendet!
Vielen Dank für Ihren Antrag zur Gebäudevermessung. Wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden.